Privat oder gesetzlich: Die richtige Krankenversicherung für Jedermann
Die gesetzliche Pflicht, die persönliche Gesundheit zu versichern betrifft alle Menschen, die ihren Wohnsitz dauerhaft in Deutschland haben. Laut dem Sozialgesetzbuch ist es Aufgabe der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die „Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern“. Je nachdem, wie hoch Ihre Einkünfte sind, ob Sie über einen Beamtenstatus verfügen oder Selbständig sind, müssen sie sich entweder bei einer GKV pflichtversichern, oder können eine Private Krankenversicherung (PKV) wählen. Welche Option sich für Sie eignet, erfahren Sie hier.
Gesetzliche Krankenversicherung
Für die meisten Menschen ist die GKV ausreichend und im Vergleich mit der privaten Variante am günstigsten. Wegen der gesetzlichen Versicherungspflicht gibt es die GKV, die jeden aufnimmt, der einen Antrag stellt. Der Kassenbeitrag wird anhand des persönlichen Bruttoeinkommens ermittelt. In die Berechnungen werden verschiedene Kriterien mit einbezogen, so z. B. Unterhaltszahlungen oder Einkünfte aus dem Nebenerwerb oder von Vermietungen. Da es aber sehr unterschiedliche Beitragsraten der verschiedenen Krankenkassen gibt, lohnt sich in jedem Fall ein Vergleich. Grundsätzlich gilt ein Beitragssatz von 14,6% des Bruttoeinkommens, wobei die Zusatzbeiträge von Krankenkasse zu Krankenkasse variieren können. Ein Vergleich mit Berücksichtigung des individuellen Bedarfs kann zu jährlichen Einsparungen im dreistelligen Bereich führen.
Wer muss sich versichern?
Da in Deutschland eine Versicherungspflicht herrscht, muss jeder Bürger versichert sein. Arbeitnehmer, deren Einkommen unterhalb der Einkommenspflichtgrenze liegt, sind per Gesetz verpflichtet, sich über die GKV zu versichern. Ihnen bleibt eine private Krankenkasse verwehrt. Für 2020 liegt die Einkommenspflichtgreze bei 62.550 Euro Brutto Jahreseinkommen. Nur diejenigen, die regelmäßig ein höheres Gehalt vorweisen können, sind nicht versicherungspflichtig und können sich auch privat versichern, sofern sie denn möchten. Es gibt aber auch eine Beitragsmessungsgrenze. Diese liegt 2020 bei 56.250 Euro jährlichem Brutto-Einkommen[1]. Das bedeutet, dass nur bis zu dieser Summe die 14,6% Beitragszahlungen geleistet werden müssen. Alles, was darüber liegt, ist beitragsfrei.
Versicherung von Angehörigen
Kinder sind automatisch mit bei ihren Eltern versichert in Form einer Familienversicherung. Bei Geburt können die Eltern entscheiden, ob das Kind über die Krankenversicherung der Mutter oder des Vaters mitversichert wird. Die Versicherung für direkte Familienangehörige ist beitragsfrei, solange dieses Familienmitglied kein eigenes Einkommen oder das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht hat.
Studenten sind bis zum 25. Lebensjahr beitragsfrei familienversichert. Danach müssen sie sich selbst versichern. Der Beitrag für Studenten ist bei allen Krankenkassen einheitlich und beläuft sich momentan auf 84,40 Euro monatlich.
Entlastung von Rentnern
Um der Altersarmut entgegenzuwirken wurde vom Bund beschlossen, dass ab dem 1. Januar 2019 der von den Krankenkassen festzusetzende Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern bzw. von Rentnerinnen und Rentner und der Rentenversicherung getragen wird. Im Februar 2020 wurde hinzugefügt, dass der Freibetrag für Rentner auf monatlich 159,25 Euro[2] angehoben wurde. Nur noch auf die Summe, die darüber liegt, müssen Versicherungsbeiträge gezahlt werden.
Zuschüsse für alternative Behandlungen
Die gesetzlichen Krankenkassen bieten zusätzlich zum gesetzlichen Leistungskatalog eine Vielzahl an Zusatzleistungen an. Selbst Homöopathie wird seit einigen Jahren per Gesetz als „besondere Therapierichtung“ ausdrücklich erwähnt. Die meisten homöopathischen Arzneimittel werden rezeptfrei verschrieben, die Kosten dafür müssen aber selbst übernommen werden. Anderweitig werden beispielsweise die Kosten für Gesundheitskurse, Heilpraktiker oder professionelle Zahnreinigung anteilig oder vollständig von der Kasse erstattet. Der Zuschuss erfolgt aber häufig nur für Ärzte und Therapeuten, die geprüft sind bzw. Vertragspartner der Krankenkasse sind. Möchten Sie so einen Service beanspruchen, überprüfen Sie unbedigt, welche Art von Zusatzleistung eine Rückerstattung anbietet. Oftmals steht erst im Kleingedruckten, dass solche Anwendungen nur (halb-)jährlich übernommen werden.
Bonusprogramme
Die meisten gesetzlichen Krankenversicherungen bieten verschiedene Bonusprogramme an, mit denen sich finanzielle Vorteile erwirtschaften lassen. Die Krankenkasse legt verschiedene Vorsorgeuntersuchungen und Behandlungen fest, für dessen Durchführung die Versicherten belohnt werden. Häufig muss für eine Geld- oder Sachprämie eine bestimmte Mindestanzahl an Maßnahmen erfolgt sein. So werden beispielsweise Zahnreparaturen mit bezuschusst, wenn der Versicherte mittels eines Bonushefts nachweisen kann, dass mindestens jährlich ein Check-Up erfolgt ist. Für die meisten Krankenkassen reicht ein Nachweis von mindestens 3 Mal in Folge aus. Hat der Versicherte mehr Punkte gesammelt oder ist das Bonusheft voll, so kann es bei der Krankenkasse für einen Rückerstattungsbetrag eingereicht werden.
Private Krankenversicherung
Die PKV lockt ihre Versicherten mit vielen Versprechungen: kurzfristige Termine beim Facharzt, geringe Wartezeiten vor Ort, Einzelzimmer oder eine Behandlung vom Chefarzt persönlich. Genau diese Leistungen werden aber häufig nicht von den günstigen Tarifen mit abgedeckt. Günstige Tarife bieten daher oftmals auch nur minimalen Schutz, teilweise sind die Leistungen sogar geringer als in der GKV. Im Gegensatz zur GKV darf sich die PKV ihre Kunden aussuchen und auch ablehnen, wenn diese z. B. kostspielige Vorerkrankungen haben.
Nur für Jung, nicht für Alt
In der GKV richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen des Versicherten. Wenn also das Einkommen im Alter geringer wird, so sinkt auch der zu zahlende Betrag für die Krankenversicherung. In der PKV dagegen ist der Beitrag von individuellen Eigenschaften des Kunden abhängig: von seinem Alter, Vorerkrankungen oder möglichen Erbkrankheiten und Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn. Preisbestimmend sind außerdem die im Vertrag vereinbarten zusätzlichen Leistungen. Diese sind individuell gestaltbar und richten sich nach dem, was der Patient sich im Notfall wünscht und leisten kann. Hinzu kommen große Preisunterschiede zwischen den Anbietern und zwischen den Tarifen innerhalb eines Unternehmens. Langjährig privat Versicherte haben außerdem mit drastisch steigenden Kosten für die PKV im Alter zu kämpfen – obwohl ihre Einkünfte als Rentner sinken. Nicht jeder, der sich privat versichern darf, sollte dies auch tun, da dies eine Entscheidung fürs Leben ist. Eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse kann schwierig sein, ab dem 55. Lebensjahr ist sie nahezu unmöglich.
Gute und bezahlbare Tarife auch in der PKV?
Die Beiträge für die PKV richten sich nicht nach dem Einkommen, wie bei der GKV, sondern nach dem Alter und dem Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers. Alle Versicherten müssen einen eigenen Betrag zahlen, auch Kinder und Studenten unter 25 Jahren. Für einen Tarif, der allen Leistungen der GKV entspricht, muss daher zwischen 500 und 600 Euro monatlich gezahlt werden. Für Familien ist die gesetzliche Krankenversicherung daher meist deutlich günstiger.
Wer sich die private Krankenversicherung auf Dauer leisten kann und will, sollte einen Tarif wählen, der bei allen wichtigen Leistungen, zum Beispiel beim Arzt, für Medikamente oder im Krankenhaus, mindestens so gut ist wie die gesetzliche Krankenversicherung.
Die PVK bietet aber auch viele Vorteile. So hat der Versicherte die freie Arztwahl, während er jedes Medikament zu 100% erstattet bekommt. Eine Psychotherapie wird komplett übernommen und auch der Aufenthalt im Krankenhaus wird nach den Wünschen des Patienten gestaltet. Jegliche Behandlung beim Zahnarzt wird in den meisten Tarifen komplett übernommen und auch auf teurere Füllungen muss dabei nicht verzichtet werden.
Wer in die private Krankenkasse eintreten möchte, muss sich im Vorfeld umfassenden Studien und Gesundheitstests unterziehen. Wer hier bei seinen Vorerkrankungen schwindelt oder untertreibt, muss gegebenenfalls mit einer Klage gegen die Anzeigepflicht und der vollen Kostenübernahme rechnen. Gegen einen Wechsel von der GKV zur PKV sprechen vor allem Vorerkrankungen, denn hier lauern hohe Zuschläge. Im übrigen kann alle zwei Jahre die Gesundheit aufs neue überprüft werden. Eine Herabstufung der Beiträge ist dabei jedoch nicht möglich, im Gegenteil – meist zahlen die Betroffenen danach mehr. Deshalb sollte sich jeder gut überlegen, welche Krankenkasse für den persönlichen Anspruch nötig ist.
[1] https://www.check24.de/gesetzliche-krankenversicherung/lexikon/einkommensgrenze/ [2] https://www.tagesschau.de/inland/betriebsrenten-entlastung-101.html
- Posted by Carlo Lehmann
- On 08/01/2020
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