Schutz fürs Auto- Die richtige Autoversicherung finden
In Deutschland ist eine Autoversicherung pflicht. Jeder der sich ein Auto kauft und dieses anmelden möchte, benötigt hierfür eine gültige KFZ-Versicherung. Der Autobesitzer sollte sich vorher jedoch Gedanken machen, ob eine er eine KFZ-Haftpflichtversicherung, eine Teilkasko- oder eine Vollkaskoversicherung haben möchte.
Die Versicherungsnummer, die jeder bei der KFZ-Versicherung erhält, ein Lichtbildausweis und der Fahrzeugbrief müssen bei der Anmeldung mitgebracht werden. Im folgenden Text erklären wir die unterschiedlichen Versicherungsarten und geben wichtige Tipps um die beste Autoversicherung zu finden..
In Deutschland differenzieren wir zwischen verschiedenen Versicherungsarten für KFZ-Fahrzeuge. Alle drei Arten, dazu zählt die Haftpflichtversicherung, die Teilkasko Versicherung und die Vollkaskoversicherung, bieten einen unterschiedlichen Schutz. Um die richtige Autoversicherung zu finden, sollten Sie als erstes die Unterschiede der Versicherungen kennen So können sie sich einen Überblick schaffe, um die perfekte für sich auszuwählen. Aus diesem Grund erklären wir Ihnen als erstes die Verschiedenen Versicherungsmodelle:
- KFZ-Haftpflichtversicherung
- Teilkaskoversicherung
- Vollkasko Versicherung
KFZ-Haftpflichtversicherung:
Die Versicherung, die laut Gesetz mindestens abgeschlossen werden muss, ist die Haftpflichtversicherung. Haben Sie einen Unfall verursacht, zahlt die KFZ-Haftpflichtversicherung in der Regel die Reparatur des Autos, die Abschleppkosten und im Fall eines Totalschadens auch die Anschaffung eines neuen Wagens. Bei Schäden an Gebäuden oder anderem fremden Eigentum, die durch einen Unfall entstanden sind, zahlt die Versicherung auch diese aufkommenden Schäden.
Sehr wichtig ist, dass die KFZ-Haftpflichtversicherung auch Schäden an Menschen übernimmt. Die Versicherung übernimmt Schmerzensgelder, Kosten bis zur völligen Genesung, für den Verdienstausfall oder falls nötig, eine lebenslange Rente des geschädigten. Damit all diese Kosten abgedeckt sind, ist es sehr wichtig, dass die Versicherungssumme hoch genug angesetzt wird. Die gesetzliche Mindestdeckungssumme beträgt für Personenschäden 7.5 Millionen Euro, für Vermögensschäden bis zu 50.000 Euro und für Sachschäden bis zu 1.12 Millionen Euro. Auch wenn sich diese Summe nach einer hohen Abdeckung anhört, ist es ratsam bei einem Abschluss eine deutlich höhere Deckungssumme zu wählen. Denn Kosten durch einen Unfall mit mehreren Personen, können die Mindestsumme schnell übersteigen.
In der KFZ-Haftpflichtversicherung sind keine Schäden an dem eigenen Fahrzeug versichert. Aus diesem Grund sollten Sie sich Gedanken über eine Versicherung machen, die mehr als nur den Standart abdeckt! Wie zum Beispiel die Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung.
Teilkasko Versicherung
Die Teilkaskoversicherung übernimmt alle Schäden, die die KFZ-Haftpflichtversicherung auch übernimmt, plus folgende Schäden:
Allgemein gesagt übernimmt die Versicherung alle Schäden, die ohne eigenes Verschulden an Ihrem Auto entstanden sind. Dazu zählen Unwetterschäden die durch einen Sturm, durch Hagel oder durch Blitzeinschläge entstanden sind, sowie Tierunfälle oder Motorschäden, die durch Wildtiere wie Marder, Rehe oder Wildschweine, entstanden sind.
Die Teilkaskoversicherung deckt desweiteren Schäden hab, die durch Einbruchdiebstahl entstanden sind. Zum Beispiel eine zerbrochene Scheibe, aufgebrochene Türen etc.
Bekommt das Auto einen Steinschlag durch Rollsplitt und die Windschutzscheibe wird dadurch beschädigt, übernimmt die Versicherung auch hier die Kosten. Auch entstandenes Feuer durch Kabelbrand ist abgedeckt.
Wie der Name Teilkasko schon sagt, übernimmt diese Versicherung nur einen Teil und nicht alles.
So sind Schäden, die an Ihrem Fahrzeug durch einen Unfall entstehen nicht mit abgedeckt, denn generell gilt, dass die Versicherung keine Übernahme der Kosten genehmigt, die durch Eigenverschulden entstanden sind. Um alles abgedeckt zu haben ist ein Upgrade zur Vollkaskoversicherung nötig.
Vollkaskoversicherung
Bei den vorigen beiden Beispielen haben die KFZ-Versicherungen nur für entstandene Schäden beim Unfallgegner gehaftet. Entscheiden Sie sich dafür eine Vollkaskoversicherung abzuschließen, wird alles der Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung übernommen aber auch Schäden an Ihrem Auto, die durch Eigenverschulden entstanden sind. Haben Sie zum Beispiel einen Unfall gehabt und ihr Auto hat einen wirtschaftlichen Totalschaden oder einen geringeren Schaden, ermittelt die Versicherung die Erstattungssumme oder übernimmt die Reparaturkosten.
Des Weiteren gehören die Kostenübernahme durch Unfallschäden, falls der Unfallgegner Fahrerflucht begeht und nicht auffindbar ist, sowie Vandalismus, dazu. Vandalismus bedeutet, dass die Schäden durch die Versicherung übernommen werden, die mutwillig von anderen an Ihrem Auto verursacht wurden.
Wichtige Informationen zur Minderung des Beitrags
Jetzt, wo Sie alle 3 Versicherungsarten kennen und sich die passende ausgesucht haben, ist es wichtig, dass Sie verschiedene Versicherungsanbieter vergleichen. Alle Versicherungen werben damit, die günstigste zu sein und die besten Leistungen zu haben. Dennoch haben alle unterschiedliche Versicherungsbeiträge und unterschiedliche extra Absicherungen.
Am besten vergleichen Sie die Versicherungen online in Vergleichsportalen. Vertrauen Sie nicht gleich der ersten Suchmaschine, sondern nutzen Sie noch die Hilfe einer zweiten Suchmaschine.
Gucken Sie sich auch die online Seite der Versicherungen an und vergleichen Sie die Angebote direkt dort. Am günstigsten sind die Versicherungen zum Ende des Versicherungsjahres. Wenn Sie Ihre alte Versicherung kündigen möchten, um ein gutes Angebot einer neuen Versicherung anzunehmen, dann achten Sie auf jeden fall darauf, dass Sie den Alten Vertrag noch vor der Kündigungsfrist kündigen.
Alte Leute, durch Unfälle vorbelastete Menschen, sowie Fahranfänger zahlen in der KFZ-Versicherung meistens deutlich mehr, als Kunden mittleren Alters mit vielen unfallfreien Jahren. Daher kann es sich lohnen, dass jemand die Versicherung übernimmt, der viele Unfallfreie Jahre hat. Auch bieten die meisten Versicherungen einen Rabatt an, wenn eine bestimmte jährliche Fahrleistung nicht überschritten wird. Günstiger wird es außerdem, wenn das Auto nachts in einer Garage steht oder unter dem Carport geparkt wird.
Auf diese Zusatzabsicherungen sollten Sie achten
Für die Teil- und Vollkaskoversicherungen gibt es im Gegensatz zur KFZ-Haftpflichtversicherung, keine gesetzlichen Vorgaben! Die Versicherungsunternehmen haben die Möglichkeit die Verträge entsprechend frei zu gestalten, sodass die Zahl der Sonderoptionen sehr unübersichtlich wird. Achten Sie daher auf folgende Zusatzleistungen::
- Verzicht auf Einwand grober Fahrlässigkeit: Wer dies in seiner Versicherungspolice mit abschließt, hat Glück. Denn die Versicherung übernimmt in diesem Fall auch Schäden in vollem Umfang, die durch Unachtsamkeit entstehen. Zum Beispiel durch überfahren einer roten Ampel oder durch das nehmen der Vorfahrt. Haben Sie diesen Teil nicht mit abgeschlossen, können Sie Pech haben und durch Unachtsamkeit entstandene Schäden werden nicht übernommen.
- Schadenfreiheitsrabatt und Rabattretter: Möchten Sie die Versicherung wechseln, dann lassen sie sich unbedingt von Ihrem vorigen Versicherungsanbieter Ihre schadenfreien Jahre bestätigen, damit diese von der neuen Versicherung in gleicher Maße gewährt werden. Rabattretter werden heutzutage eher selten angeboten und sind hauptsächlich in alten Versicherungen zu finden. Diese verhindern, dass der Unfallverursacher nach einem Unfall in den unfallfreien Jahren zurückgestuft wird.
- Neuwertentschädigung: Haben Sie sich einen Neuwagen gekauft, dann achten sie unbedingt auf die Klausel der Neuwertentschädigung. Leider übernimmt auch eine Vollkaskoversicherung nicht den Neuwert des Wagens, sondern ermittelt den aktuellen Gebrauchtwagenwert.
Umso länger die Versicherung bei einem Diebstahl oder einem Totalschaden den Neupreis zahlt, umso besser ist es für den Versicherungsnehmer. Die Angebote zur Neuwertentschädigung, die die meisten Versicherungen anbieten, reichen von kurzen drei bis ganzen 24 Monaten.
- Posted by Carlo Lehmann
- On 24/01/2020
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